Niemand denkt an die Fahrzeugbreiten von Häckslern oder Mähdreschern, an den Wendekreis von Fahrzeugen mit Säkombination oder an Traktoren mit Anhänger. Dabei geht es um zulässige Fahrzeugabmessungen. Landtechnik Schweiz hat dazu gemeinsam mit einem Ingenieurbüro und mehreren Lohnunternehmerbetrieben ein Merkblatt erarbeitet, das den notwendigen Platzbedarf klar berechnet. Dennoch wird dieses Wissen in vielen Projekten nicht einbezogen. Wenn dann der Hinweis folgt, man könne «kurz aufs Trottoir ausweichen», ist das blanker Hohn.
So geht es nicht. Planung heisst, Realitäten anzuerkennen, auch die der Landwirtschaft. Dazu gehört, frühzeitig das Gespräch zu suchen – beiderseits! – und vor Ort zu sehen, was wirklich fährt. Eine Ortsbegehung mit Maschinen sagt mehr als jede Planskizze. Natürlich nimmt der Verkehr zu, und die Infrastruktur steht unter Druck. Aber wer ohne Rücksicht auf landwirtschaftliche Fahrzeuge plant, schafft keine Lösungen, sondern neue Probleme, und er verärgert jene, die unsere Lebensmittel produzieren – und übrigens auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger.
Kirsten Müller, Geschäftsführerin Verband Lohnunternehmer Schweiz