Lohnunternehmer Schweiz ist zertifizierte Weiterbildungsinstitution für Pflanzenschutz

Ein Meilenstein für unseren Verband: Lohnunternehmer Schweiz ist ab sofort offiziell berechtigt, anerkannte Weiterbildungen für die Verlängerung der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) anzubieten.

Wer seinen Kunden einen top Mehrwert liefern möchte, kann sich für die Prüfung zum Zertifikat Pflanzenschutz neu bei uns anmelden. (Bild: Pixabay)

Wer seinen Kunden einen top Mehrwert liefern möchte, kann sich für die Prüfung zum Zertifikat Pflanzenschutz neu bei uns anmelden. (Bild: Pixabay)

Nach einem intensiven Anerkennungsprozess haben wir die Bestätigung erhalten: Unser ausführliches Bildungskonzept sowie die praxisnahe Ausrichtung unserer Kurse haben die fünfköpfige Kommission überzeugt. Die Geschäftsstelle FaBe PSM gratulierte uns in ihrer Verfügung ausdrücklich zu diesem Schritt.

Damit sind wir nun offiziell im FaBe-PSM-Register aktiviert.

 

Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel: Das gilt ab 2027

Ab 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung in der Schweiz nur noch von Personen mit gültiger Fachbewilligung (FaBe PSM) gekauft und eingesetzt werden.

  • Was ist die Fachbewilligung? Die FaBe PSM ist ein digitaler Ausweis (QR-Code). Sie bestätigt die Fachkompetenz, gilt fünf Jahre und ist im nationalen Register erfasst.
  • Warum braucht es sie? Beruflich eingesetzte PSM bergen Risiken für Gesundheit und Umwelt. Ab 2027 dürfen Handel und Betriebe PSM nur noch an Personen mit gültiger FaBe PSM verkaufen bzw. einsetzen.
  • Wie erhält man sie? Geeignete Ausbildung oder Tätigkeit in Landwirtschaft, Gartenbau, Wald oder Spezialbereichen nachweisen. Vorbereitungskurs besuchen, im FaBe-PSM-Register registrieren und zur Prüfung bei einer anerkannten Stelle anmelden. Anschliessend die Prüfung bestehen, eine Gebühr von rund 50 CHF bezahlen und die digitale FaBe PSM nutzen.
  • Umstellung 2026/2027: Bestehende Bewilligungen werden 2026 ins digitale System überführt. Ab 2027 sind für jede Verlängerung innerhalb von fünf Jahren acht Stunden obligatorische Weiterbildung nötig.

Was bedeutet das für Sie?

Unsere Anerkennung als Weiterbildungs-Intstitution bringt einen klaren Mehrwert für unsere Mitglieder und Partner:

  • Praxisbezug: Wir richten die Weiterbildungen gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der Lohnunternehmer aus. Unsere Angebote sind handlungsorientiert und direkt auf Ihren Arbeitsalltag zugeschnitten.
  • Offizielle Anrechnung: Alle von uns angebotenen Kurse werden im FaBe-PSM-Register erfasst. Damit können Sie die besuchten Stunden direkt für die obligatorische Verlängerung Ihrer Fachbewilligung anrechnen lassen.
  • Einfache Verwaltung: Über den Reiter «Meine Schule» im Register verwaltet der Verband künftig die Anerkennungsverfügungen des BAFU und die erfassten Weiterbildungsangebote.

Gut zu wissen

Wir informieren Sie separat, sobald die ersten Kursdaten feststehen und im Register publiziert sind. Sie erhalten dann eine detaillierte Kursübersicht von uns.

Mehr Informationen und die Anmeldung zur Prüfung finden Sie auf diesem Link

Hier geht es zum FaBe-PSM-Portal des Bundes. 

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Verband Lohnunternehmer Schweiz
Rütti 15
CH-3052 Zollikofen BE

+41 56 450 99 90
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